Steuerfestsetzung
Aufgrund der Vorschriften des § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl I S. 965), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S.2931) geändert worden ist, macht die Gemeinde Borsdorf folgendes bekannt:
Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2022 zu entrichten haben und insoweit bis zum heutigen Tage keinen anders lautenden Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2023 zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. sowie für Jahreszahler am 01.07., mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid ergeben, auf das Bankkonto der Gemeinde Borsdorf bei der Sparkasse Leipzig,
IBAN: DE29 8605 5592 1100 2752 46, BIC: WELADE8LXXX zu überweisen. Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir die Grundsteuer zum Fälligkeitstermin abbuchen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Borsdorf, Rathausstr. 1, 04451 Borsdorf einzulegen.

Borsdorf, 02.01.2023

Birgit Kaden
Bürgermeisterin

Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat in seiner Sitzung am 08.09.2021 den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „nördliche Erweiterung / Abrundung Ortslage Borsdorf – Einkaufsmarkt“ gebilligt und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt (Beschluss 029/2021).

Gleichzeitig wird die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.

Das Plangebiet befindet sich auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen westlich der Panitzscher Straße, direkt nördlich angrenzend an den Bebauungszusammenhang der Ortslage Borsdorf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst auf einer Fläche von 0,86 Hektar den nordöstlichen Teil des Flurstücks 328/2 der Gemarkung Panitzsch. Er ist in nachfolgender Abbildung dargestellt.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

12.01.2022 bis einschließlich 11.02.2022

aus. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG die öffentliche Auslegung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt innerhalb der Frist eine Auslegung der Unterlagen während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstraße 1, Bauverwaltung, 04451 Borsdorf.

Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie kann der Zugang zur Gemeindeverwaltung eingeschränkt sein. Eine Einsicht in die Planunterlagen ist in diesem Fall für die Dauer der Auslegung nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 034291 / 414-15 oder per E-Mail an planert@borsdorf.de durchgehend gewährleistet.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der 2. Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung, der Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

https://www.borsdorf-sachsen.de/beteiligungsportal/

und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an planert@borsdorf.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Versiegelung

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung von Vermeidungs- Erhaltungs- und festgesetzten Pflanzmaßnahmen

Wasser

  • Zustand des Grundwassers
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung und den Abfluss von Niederschlagswasser

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung

Biotope und Flora

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen
  • Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung der festgesetzten Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen sowie externer Kompensationsmaßnahmen

Fauna und biologische Vielfalt

  • Keine Betroffenheit geschützter Arten

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und Landschaftsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Landschaftsbilds und der Vorbelastung durch Verkehrslärm
  • Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Überbauung und visuelle Wahrnehmung
  • Beschreibung von festgesetzten Pflanzmaßnahmen zur Eingrünung des Plangebiets
  • Schalltechnisches Gutachten zur Bewertung der vom Plangebiet ausgehenden Lärmemissionen durch den Betrieb (Besucher-, Parkplatz- und Lieferverkehr), Einkaufswagen und technische Anlagen (z.B. Lüftung, Kühlung)
  • Beschreibung von Maßnahmen zum Schutz der umliegenden schutzbedürftigen Bebauung und von Vermeidungsmaßnahmen während der Bauzeit

Kultur- und Sachgüter

  • Beschreibung zu möglichen Bodendenkmalen (archäologischer Relevanzbereich)

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum
  • Lage innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets

Sonstige Angaben

  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung
  • Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
  • Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen

In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorwiegend auf die Neuinanspruchnahme von Freiflächen, die Lage im Landschaftsschutzgebiet sowie die zusätzliche Verkehrsbelastung auf der Panitzscher Straße hingewiesen. Die Notwendigkeit der Ansiedlung eines zusätzlichen Einkaufsmarktes wird kritisch gesehen bzw. abgelehnt.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Borsdorf, 23.12.2021

Birgit Kaden
Bürgermeisterin