Die Gemeinde Borsdorf beabsichtigt, nachfolgendes Grundstück zu verkaufen.

Ein Baugrundstück Eichenweg in Dreiecksiedlung-Panitzsch, Flst-Nr. 386/46 der Gemarkung Panitzsch

Baugrundstück für Eigenheim

Größe: 1099 m²
Bisherige Nutzung: keine – zurzeit brachliegend
Vorhandene Bebauung: Wochenendbungalow
Zulässige Bebauung: sofort bebaubar nach §§ 63 ff. SächsBO
Obergrenzen für die Bebaubarkeit entsprechend §17BauNVO: 2 Vollgeschosse, Einzelgebäude, Grundflächenzahl (GRZ) 0,4, Geschossflächenzahl (GFZ) 1,2
Erschließung: vollständig erschlossen im Sinne des Baugesetzbuches
Hinweis: Bebauung straßenbegleitend für ein Einfamilienhaus

Mindestgebot: 132.000,00€

Wegen weiterer Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Bauverwaltung, Frau Bäzold unter 034291/414-14 oder per E-Mail bauverwaltung@borsdorf.de.

Für persönliche Termine bitten wir diese telefonisch zu vereinbaren. Dies trifft auch zur Besichtigung des Grundstückes zu. Die Veräußerung erfolgt als vermessenes Grundstück.

Die Grundstücksausschreibung ist u. a. auf unserer Homepage unter www.borsdorf.de > Bekanntmachungen eingestellt.

Angebotsabgabe im geschlossenen Umschlag mit Absender und als „Angebot Grundstückserwerb für Flurstück 386/46 Gemarkung Panitzsch“ gekennzeichnet bis einschließlich 03.05.2024 an die Gemeindeverwaltung Borsdorf, Bauverwaltung, Rathausstraße 1, 04451 Borsdorf.

Mit der Angebotsabgabe ist ein geeigneter Bonitätsnachweis (Finanzierungsbestätigung o. ä.) einzureichen. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe ist freibleibend. Die Gemeinde Borsdorf ist nicht verpflichtet, einem Gebot oder dem Höchstbietenden den Zuschlag zu erteilen.
Die Angebote werden voraussichtlich in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 08.05.2024 vorberaten. Bei Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote ist vorgesehen, den Zuschlag in der Gemeinderatssitzung am 05.06.2024 zu erteilen.

Borsdorf, 19.04.2024

Marcus Planert
Bauamtsleiter

Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat in seiner Sitzung am 27.11.2023 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Leipziger Straße“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Borsdorf beschlossen (Beschluss-Nr. 028/2023).

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegt am westlichen Rand des Ortsteils Borsdorf südlich der Straßenverkehrsfläche Leipziger Straße und umfasst auf einer Fläche von 2.400 m2 das Flurstück 42/4 in der Gemarkung Borsdorf. Der Geltungsbereich ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

  • Planungsrechtliche Einbeziehung der voll erschlossenen Bauflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil um die Eigenentwicklung des Ortsteils Borsdorf zu sichern
  • Nachverdichtung und Einbindung in die vorhandene Siedlungsstruktur
  • Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur
  • Sicherstellung einer umgebungsverträglichen Nutzung

Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umwelt-prüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen.

Gemäß § 34 Abs. 5 BauGB sind bei der Ergänzungssatzung der § 1a Abs. 2 BauGB (sparsamer Umgang mit Grund und Boden) und § 1a Abs. 3 BauGB (Eingriffsregelung) sowie § 9 Abs. 1a BauGB (naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) anzuwenden. Es sind Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich festzusetzen.

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat darüber hinaus in seiner Sitzung am 28.02.2024 mit Beschluss-Nr. 009/2024 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Leipziger Straße“ OT Borsdorf, in der Fassung vom 26.01.2024 samt Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf der Satzung mit Begründung ist nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

22.04.2024 bis einschließlich 27.05.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

www.borsdorf-sachsen.de/beteiligungsportal/

und www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/borsdorf/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstraße 1, 04451 Borsdorf während der nachfolgenden Dienstzeiten

Montag:          13.00 – 15.30 Uhr
Dienstag:        09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 19.00 Uhr
Mittwoch:       13.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag:   08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag:           07.00 – 11.30 Uhr

ausgelegt. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an

bauverwaltung@borsdorf.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de

erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung Borsdorf auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59,

E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Informationspflichten nach den Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung, welches mit ausliegt.

Borsdorf, den 10.04.2024

 
 

Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat in seiner Sitzung am 28.02.2024 den 2. Entwurf des Bebauungsplans „An der Schmiede-Ost“ gebilligt und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 010/2024). Gleichzeitig wird die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke 322/f und 322/g der Gemarkung Zweenfurth auf einer Fläche von ca. 0,57 ha. Dabei handelt es sich um eine innerörtliche Brachfläche östlich der Straße „An der Schmiede“ im Ortsteil Zweenfurth. Die Lage des Plangebietes ist in nachfolgender Abbildung dargestellt.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 10.01.2024 mit Begründung ist nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

22.04.2024 bis einschließlich 27.05.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.borsdorf-sachsen.de/beteiligungsportal/
und www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie über das zentrale Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/borsdorf/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstraße 1, 04451 Borsdorf während der nachfolgenden Dienstzeiten

Montag: 13.00 – 15.30 Uhr
Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 19.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag: 07.00 – 11.30 Uhr

ausgelegt. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an
bauverwaltung@borsdorf.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung Borsdorf auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59,
E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Informationspflichten nach den Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung, welches mit ausliegt.

Borsdorf, den 10.04.2024

Birgit Kaden
Bürgermeisterin

 

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Borsdorf

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 74 SächsGemO wurde am 23.08.2023 mit Beschluss-Nr. 021/2023 vom Gemeinderat beschlossen. Gemäß § 76 i. V. m. § 119 SächsGemO wurde die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses zur Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan 2023 mit Bescheid vom 21.09.2023 durch das Landratsamt Landkreis Leipzig bestätigt. 

Der Haushaltsplan als Teil der Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2023 wird gemäß § 76 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705) geändert worden ist, in der Zeit vom

11.12.2023 bis 18.12.2023

im Rathaus, Finanzverwaltung, während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten zur kostenlosen Einsicht durch jedermann öffentlich ausgelegt:

Montag 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Mittwoch 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 7:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Die oben genannte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO öffentlich bekannt gemacht.

Borsdorf, den 16.11.2023

Birgit Kaden
Bürgermeisterin

 

 

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Dresdener Landstraße“ der Gemeinde Borsdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.09.2023 den Entwurf Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Dresdener Landstraße“, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung, in der Fassung vom 18.08.2023 gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB bestimmt.

Das Plangebiet soll einer Wohnnutzung zugeführt werden. Im bestehenden FNP ist das Plangebiet als Gewerbegebiet (GE) entsprechend § 8 Baunutzungsver-ordnung 21.11.2017 dargestellt. Zudem liegt der Bebauungsplan Gewerbegebiet „An der Dresdener Landstraße“ zu Grunde. Mit der Entwicklung des Plangebietes zu Wohnzwecken wird dieses Ziel nicht mehr verfolgt. Es besteht kein Bedarf, das Plangebiet entsprechend des bestehenden Bebauungsplans zu entwickeln. Zur Umsetzung der Planungsziele soll es zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets gem. § 4 BauNVO kommen. Demnach soll der bestehende Bebau-ungsplan Gewerbegebiet „An der Dresdener Landstraße“ geändert werden. Da auch inhaltlich die zukünftige Nutzung nichts mehr mit einem Gewerbegebiet zu tun hat wird der Name des Bebauungsplanes zu „Wachstuchfabrik Leipziger Straße“ geändert. Der räumliche Geltungsbereich liegt an der Leipziger Straße und ist in der unten beigefügten Übersichtskarte dargestellt.

Der Geltungsbereich selbst umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 444/1, 445/1, 446/14, 446/17 und 446/19 der Gemarkung Zweenfurth.

Für den Entwurf sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:
1) Geotechnischer Bericht (FCB GmbH, 27.02.2020)
2) historische Altlastenerkundung (CDM Smith Consult GmbH, 11.06.2019)
3) Faunistische Kartierung (Dipl.-Ing. (FH) Andreas Pschorn, NATURPUR, 30.10.2020)
4) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) mit integriertem Artenschutz-
Maßnahmenkonzept (seecon Ingenieure GmbH, 19.06.2023)
5) Grünordnungsplan Bestand und Planung (seecon Ingenieure GmbH, 19.06.2023)
6) Schallimmissionsprognose (Lücking & Härtel, 28.07.2022)

Der Entwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 23.10.2023 bis 28.11.2023 bei der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstraße 1, Bauverwaltung, 04451 Borsdorf zu nachfolgenden Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt:

Montag 13:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 07:00 bis 11:30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf bei der Gemeindeverwaltung Borsdorf schriftlich oder zur Niederschrift eingebracht werden. Auch hierfür wird um vorherige telefonische Anmeldung (s. o.) gebeten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfas-sung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen sind darüber hinaus in elektronischer Form im Internet wie folgt eingestellt und abrufbar:

https://www.borsdorf-sachsen.de/beteiligungsportal/
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Hinweis zum Datenschutz:
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die An-gabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Daten-schutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Woh-nort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sit-zungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemein-den werden über die Offenlegungsfrist benachrichtigt und mit einem eigenen Schreiben direkt und einzeln gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Borsdorf, den 28.09.2023

Öffentliche Bekanntmachung

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 74 SächsGemO wurde am 23.08.2023 mit Beschluss-Nr. 021/2023 vom Gemeinderat beschlossen. Gemäß § 76 i. V. m. § 119 SächsGemO wurde die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses zur Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan 2023 mit Bescheid vom 21.09.2023 durch das Landratsamt Landkreis Leipzig bestätigt.

Der Haushaltsplan als Teil der Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2023 wird gemäß § 76 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705) geändert worden ist, in der Zeit vom

16.10.2023 bis 23.10.2023

im Rathaus, Finanzverwaltung, während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten zur kostenlosen Einsicht durch jedermann öffentlich ausgelegt:

Montag 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Mittwoch 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 7:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Die oben genannte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO öffentlich bekannt gemacht.

Borsdorf, den 26.09.2023

Birgit Kaden
Bürgermeisterin

–> Bekanntmachung als PDF-Datei

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Borsdorf für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Grimma und den Strafkammern des Landgerichts Leipzig.

Die am 21.06.2023 vom Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf beschlossene Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit

vom 11.09.2023 bis 19.09.2023

während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstraße 1, 04451 Borsdorf aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung bei der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstr. 1, 04451 Borsdorf schriftlich oder zu Protokoll Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in der Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Borsdorf, den 08.09.2023

Birgit Kaden
Bürgermeisterin

–> Bekanntmachung als PDF-Datei

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Borsdorf für die Wahl der Schöffinnen und Schaffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Grimma und den Strafkammern des Landgerichts Leipzig.

Die am 21.06.2023 vom Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf zu beschließende Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schaffen liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit

vom 26.06.2023 bis 30.06.2023

während der allgemeinen Offnungszeiten zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstraße 1, 04451 Borsdorf aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung bei der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstr. l, 04451 Borsdorf schriftlich oder zu Protokoll Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in der Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Borsdorf, den 16.06.2023

Birgit Kaden
Bürgermeisterin

–> Bekanntmachung als PDF-Datei

Ortsübliche Bekanntmachung

Der Entwurf des Haushaltsplans der Gemeinde Borsdorf für das Haushaltjahr 2023 wird gemäß §§ 74,75,76 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705) geändert worden ist, in der Zeit vom

     19.06.2023   bis   27.06.2023

im Rathaus, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt. Sie endet somit am 06.07.2023.

Borsdorf, den 16.06.2023

Birgit Kaden
Bürgermeisterin

–> Bekanntmachung als PDF-Datei

 
Steuerfestsetzung
Aufgrund der Vorschriften des § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl I S. 965), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S.2931) geändert worden ist, macht die Gemeinde Borsdorf folgendes bekannt:
Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2022 zu entrichten haben und insoweit bis zum heutigen Tage keinen anders lautenden Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2023 zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. sowie für Jahreszahler am 01.07., mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid ergeben, auf das Bankkonto der Gemeinde Borsdorf bei der Sparkasse Leipzig,
IBAN: DE29 8605 5592 1100 2752 46, BIC: WELADE8LXXX zu überweisen. Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir die Grundsteuer zum Fälligkeitstermin abbuchen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Borsdorf, Rathausstr. 1, 04451 Borsdorf einzulegen.

Borsdorf, 02.01.2023

Birgit Kaden
Bürgermeisterin

Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat in seiner Sitzung am 08.09.2021 den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „nördliche Erweiterung / Abrundung Ortslage Borsdorf – Einkaufsmarkt“ gebilligt und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt (Beschluss 029/2021).

Gleichzeitig wird die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.

Das Plangebiet befindet sich auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen westlich der Panitzscher Straße, direkt nördlich angrenzend an den Bebauungszusammenhang der Ortslage Borsdorf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst auf einer Fläche von 0,86 Hektar den nordöstlichen Teil des Flurstücks 328/2 der Gemarkung Panitzsch. Er ist in nachfolgender Abbildung dargestellt.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

12.01.2022 bis einschließlich 11.02.2022

aus. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG die öffentliche Auslegung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt innerhalb der Frist eine Auslegung der Unterlagen während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstraße 1, Bauverwaltung, 04451 Borsdorf.

Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie kann der Zugang zur Gemeindeverwaltung eingeschränkt sein. Eine Einsicht in die Planunterlagen ist in diesem Fall für die Dauer der Auslegung nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 034291 / 414-15 oder per E-Mail an planert@borsdorf.de durchgehend gewährleistet.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der 2. Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung, der Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

https://www.borsdorf-sachsen.de/beteiligungsportal/

und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an planert@borsdorf.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Versiegelung

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung von Vermeidungs- Erhaltungs- und festgesetzten Pflanzmaßnahmen

Wasser

  • Zustand des Grundwassers
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung und den Abfluss von Niederschlagswasser

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung

Biotope und Flora

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen
  • Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung der festgesetzten Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen sowie externer Kompensationsmaßnahmen

Fauna und biologische Vielfalt

  • Keine Betroffenheit geschützter Arten

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und Landschaftsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Landschaftsbilds und der Vorbelastung durch Verkehrslärm
  • Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Überbauung und visuelle Wahrnehmung
  • Beschreibung von festgesetzten Pflanzmaßnahmen zur Eingrünung des Plangebiets
  • Schalltechnisches Gutachten zur Bewertung der vom Plangebiet ausgehenden Lärmemissionen durch den Betrieb (Besucher-, Parkplatz- und Lieferverkehr), Einkaufswagen und technische Anlagen (z.B. Lüftung, Kühlung)
  • Beschreibung von Maßnahmen zum Schutz der umliegenden schutzbedürftigen Bebauung und von Vermeidungsmaßnahmen während der Bauzeit

Kultur- und Sachgüter

  • Beschreibung zu möglichen Bodendenkmalen (archäologischer Relevanzbereich)

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum
  • Lage innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets

Sonstige Angaben

  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung
  • Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
  • Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen

In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorwiegend auf die Neuinanspruchnahme von Freiflächen, die Lage im Landschaftsschutzgebiet sowie die zusätzliche Verkehrsbelastung auf der Panitzscher Straße hingewiesen. Die Notwendigkeit der Ansiedlung eines zusätzlichen Einkaufsmarktes wird kritisch gesehen bzw. abgelehnt.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Borsdorf, 23.12.2021

Birgit Kaden
Bürgermeisterin