Mit Hauptwohnung meldet man sich dort an, wo man sich überwiegend aufhält – laut Bundesmeldegesetz. Jede weitere Wohnung ist eine Nebenwohnung.
Z. Zt. finden in den Unis keine Vorlesungen statt. Man kann auch keine anderen (z.B. kulturellen) Veranstaltungen besuchen. Einige können z. Zt. außerhalb von Borsdorf ihrer Arbeit nicht nachgehen. Damit liegt es auf der Hand – der Hauptwohnsitz ist seit längerem vielleicht Borsdorf.
Wir weisen in dem Zusammenhang darauf hin, dass es für die Gemeinde pro gemeldeter Hauptwohnung einen Umlagen-Betrag vom Staat gibt. Den bekommt also der Ort, wo die Hauptwohnung gemeldet ist.
Dieser Betrag kommt demzufolge allen Menschen im Ort zugute. In Zeiten knapper Kassen in den Gemeinden sollte man darauf nicht verzichten.
Deshalb bitten wir, darüber nachzudenken, sich in einem solchen Fall vielleicht doch in Borsdorf mit Hauptwohnung anzumelden. Auch wenn es nur für eine begrenzte Zeit sein sollte.
Oder ist diese Zeit vielleicht gar nicht begrenzt, wenn evtl. in Zukunft z.B. Vorlesungen generell via Internet stattfinden? Oder man arbeitet in Zukunft nur noch von zu Hause aus. Der Grundstein dafür wurde ja nun in den Zeiten des Lockdowns gelegt.
Sollten Sie sich entscheiden, diesem Aufruf nachzukommen, vereinbaren Sie bitte mit dem Einwohnermeldeamt Borsdorf einen Termin zur Ummeldung. Vielen Dank!