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Das Einwohnermeldeamt teilt mit

Vornamen – Rufname

Viele Kinder bekommen von ihren Eltern mehrere Vornamen. Diese werden in der Reihenfolge, wie in der Geburtsurkunde geschrieben, im Melderegister erfasst.
Man kann im Einwohnermeldeamt den gebräuchlichsten Vornamen, also den Rufnamen, festlegen bzw. kennzeichnen lassen. Das hat z.B. den Vorteil, dass später, bei einer amtlichen Postzustellung, nicht alle Vornamen im Adressfeld und bei der Anrede verwendet werden, sondern nur der Rufname.
Man kann diese Festlegung jederzeit beim Einwohnermeldeamt ändern lassen, bei Volljährigkeit von der betreffenden Person selber.
Eine Änderung der Reihenfolge der Vornamen in den Dokumenten (Personalausweis, Reisepass) wird dadurch jedoch nicht vorgenommen.
Sollten Sie interessiert sein an einer Festlegung des Rufnamens im Melderegister, vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin zur Vorsprache im Einwohnermeldeamt Borsdorf.

Reihenfolge Vornamen

Oft sind Bürger verärgert, weil sie in Ämtern, bei der Bank oder auf Reisen mit einem anderen, als ihrem Rufnamen, angesprochen oder angeschrieben werden.
Das liegt daran, dass in den Dokumenten (Personalausweis, Reisepass) die Vornamen in der Reihenfolge wie in der Geburtsurkunde erscheinen müssen. Nicht immer steht der Rufname dort an erster Stelle. Es ist also in dem Dokument nicht erkennbar, welches der Rufname ist. So wird in der Regel der erste Vorname verwendet.
Man kann diese Reihenfolge beim Wohnsitzstandesamt ändern lassen. Allerdings ist zu bedenken, dass dann auch alle anderen Urkunden (z.B. die der Kinder) geändert werden müssen. Das alles ist mit Gebühren verbunden, die Sie im Standesamt Brandis erfahren können.