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Das Einwohnermeldeamt informiert: Ausweispflicht

Es sei hierdurch nochmals darauf hingewiesen, dass Personen ab 16 Jahren im Besitz wenigstens eines gültigen Dokumentes (Personalausweis oder Reisepass) sein müssen.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die Dokumente nur für Reisen ins Ausland.

Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderpass ausgestellt werden.

Auf das Ablaufdatum der vorhandenen Dokumente hat man selbst zu achten.

Bitte bedenken Sie, dass wir aus aktuellem Anlass zurzeit zum Antrag einen Termin vergeben müssen. Leider ist die Wartezeit für einen solchen Termin inzwischen auf ca. 3 – 4 Wochen angestiegen.

Beim zuständigen Einwohnermeldeamt sind beim Antrag vorzulegen: Geburts- oder Heiratsurkunde, altes Dokument, ein aktuelles biometrisches Passbild. Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen, um seine Unterschrift zu leisten.

Die Gebühren sind gleich bei Antrag fällig.

Bei Personen bis 16 Jahre muss beim Antrag für den Personalausweis ein Elternteil mit vorsprechen. Die Zustimmung für die Ausstellung des Dokumentes beider Sorgeberechtigten ist erforderlich.

Für Personen bis 18 Jahre gilt das gleiche für die Ausstellung eines Reisepasses.

Fragen zu Gültigkeitsdauer der Dokumente, Bearbeitungszeit in der Bundesdruckerei Berlin, Gebühren und andere zum Thema Dokumente beantworten wir Ihnen gern telefonisch.

Sie haben weitere Fragen?

Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema sind:

Karin Hörig  •  Telefon: 034291-41424
E-Mail: hoerig@borsdorf.de
Martin Darweger  •  Telefon: 034291-41423
E-Mail: darweger@borsdorf.de