Der Zweckverband Parthenaue erhebt zur Finanzierung der Pflege und Unterhaltung der Gewässer in seinem Verbandsgebiet seit 2014 eine Gewässerunterhaltungsabgabe. Einzelne Abgabepflichtige waren in den vergangenen Jahren gegen die Abgabenerhebung vorgegangen. In einigen Klageverfahren hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Aufhebung der Bescheide durch das Verwaltungsgericht Leipzig größtenteils bestätigt. Der Zweckverband Parthenaue wird seine Satzung entsprechend den richterlichen Hinweisen rückwirkend anpassen und hat hierfür eine den Entwurf einer Satzung erarbeitet.
Am 13. November 2023 findet ab 17 Uhr im Ratssaal des Rathauses Taucha eine Informationsveranstaltung des Zweckverbandes Parthenaue zu der Neufassung der Gewässerunterhaltungssatzung für die Verbandsgewässer des Zweckverbandes Parthenaue statt. In der Veranstaltung wird die überarbeitete Satzung durch die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei vorgestellt.
Die Anmeldung ist vom 23.10.2023 bis zum 12.11.2023 über das Beteiligungsportal https://mitdenken.sachsen.de/1037616 möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf 40 begrenzt.