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Lärmaktionsplan für die Gemeinde Borsdorf – 4. Stufe 2024

Im Rahmen der alle fünf Jahre durchzuführenden Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärm-richtlinie wurden im Jahr 2022 alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen KfZ/Jahr auf ihre Geräuschbelastung hin untersucht. Die Belastung wurde in Lärmkarten dargestellt und die Zahl der betroffenen Anwohner ermittelt.

Danach fiel in Borsdorf der 4,3 km lange Abschnitt der B6 von der Gemeindegrenze Leipzig-Paunsdorf bis zur Gemarkungsgrenze Gerichshain unter die Pflicht zur Lärmkartierung.

Für die Gemeinde Borsdorf ist im Ergebnis folgendes festzustellen:

  • Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der Gemeinde Borsdorf besteht insgesamt eine geringe Lärmbetroffenheit.
  • Schul- und Kindergartenstandorte sind nicht betroffen.
  • Lärmschutzmaßnahmen an den, durch die Kartierung aufgezeigten Hauptlärmquellen der Bundesautobahn A14 und der Bundesstraße B6, liegen in Verantwortung des zuständigen Baulastträgers (LASuV).
  • Bereits mit dem Neubau der Bundesstraße B6 wurden Lärmschutzmaßnahmen durch den Bau einer Lärmschutzwand am Kreuzungsknoten der Kreisstraße K8360 vorgenommen, so dass sich die Lärmbetroffenheit der südlichen Ortslage von Panitzsch bereits erheblich reduziert hat.

Aus genannten Gründen ist vorgesehen, insbesondere durch die fehlende Perspektive auf weitere Umsetzung geeigneter Schallschutzmaßnahmen im bebauten Bereich, eine Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmenplan zu erstellen.

Die Unterlagen zur Lärmaktionsplanung liegen im Rathaus der Gemeinde Borsdorf, Rathausstraße 1, Ordnungsamt während der Öffnungszeiten im Zeitraum vom 07.05.2024 bis zum 28.05.2024 zur Einsichtnahme öffentlich aus und können überdies auf der Homepage der Gemeinde Borsdorf (https://www.borsdorf-sachsen.de) eingesehen werden.

Die Gemeinde Borsdorf gibt hiermit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Institutionen die Gelegenheit, sich zu den Kartierungsergebnissen der Lärmkartierung 2022 und zur geplanten Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmenplan zu äußern. Ihre Hinweise können Sie während der bezeichneten Auslagefrist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einreichen oder zur Niederschrift abgeben.

Die erstellten Lärmkarten können jederzeit auch online als interaktive Karten unter dem Link https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html aufgerufen werden.

Birgit Kaden
Bürgermeisterin