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Straßenbeleuchtung

Die aktuellen Strompreisentwicklungen gehen leider auch an den Städten und Gemeinde nicht spurlos vorbei. Obwohl wir in den letzten Jahren bereits vielfach Energieeffizienzmaßnahmen u. a. an den Straßenbeleuchtungsanlagen durchgeführt haben, lagen die jährlichen Stromkosten für die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Borsdorf im Jahr 2021 noch bei ca. 90.000,- €.

Aktuelle Kostensteigerungen müssen wir durch Kürzung von Ausgaben oder durch Erhöhung von Einnahmen (z. B. Grundsteuer) auffangen.

Gesetzliche Vorschriften, welche eine Straßenbeleuchtung während der ganzen Nachtzeit für bestimmte Gebiete vorschreiben, gibt es in Sachsen nicht. Pflicht ist eine durchgehende Beleuchtung nur an Fußgängerüberwegen sowie an stark befahrenen Straßen und Kreuzungen bzw. Unfallschwerpunkten. Hierbei steht die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im Vordergrund, nicht die Beleuchtung und Sicherheit der privaten Anliegergrundstücke.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Gemeinde entschlossen, überall dort, wo dies technisch möglich und mit vertretbarem Aufwand realisierbar ist, jede zweite Straßenleuchte aktuell abzuschalten. Dies trägt dazu bei, die Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu erhalten, ohne die Straßenbeleuchtung ganz abzuschalten – auch wenn dabei im Einzelfall dunklere Bereiche in den Straßen entstehen. Die abgeschalteten Leuchten sind durch einen rot/weißen Laternenring (Verkehrszeichen 394) gekennzeichnet.

Zum Teil können wir in Bereichen mit neuer Schalttechnik auch die Abschaltungen auf die Zeit nach 22:00 Uhr reduzieren. Dies ist leider nicht überall möglich.

Die Arbeiten finden im gesamten Gemeindegebiet fortlaufend entsprechend der Witterung und der verfügbaren Kapazitäten statt und sind aktuell (Stand 07.02.2023) noch nicht abgeschlossen.