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Zweckvereinbarung über die Wahrnahme der Aufgaben des Gewerbeamtes der Gemeinde Borsdorf unterzeichnet

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Am Montag, den 28.11. wurde die Zweckvereinbarung gemäß § 71 I SächsKomZG über die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gewerbeamtes und Umsetzung der Regelungen der Gewerbeordnung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen Borsdorf und Naunhof durch die Bürgermeisterinnen Frau Kaden und Frau Conrad unterzeichnet.

Damit werden ab dem 01.01.2023 auch die Gewerbetreibenden der Gemeinde Borsdorf durch die Stadtverwaltung Naunhof betreut. Dies betrifft ca. 600 Gewerbetreibende, so dass ab 01.01.2023 die Gesamtzahl der Gewerbetreibenden bei ca. 2700 liegen wird. Pro Jahr fallen zurzeit ca. 300 – 400 Gewerbemeldungen an (An-, Um- und Abmeldungen von Gewerbe). Perspektivisch sollen auch die Gewerbetreibenden der Gemeinde Machern und der Stadt Brandis in Naunhof betreut werden. Ein konkreter Zeitplan hierzu liegt noch nicht vor.

Zum jetzigen Stand sind 2.132 Gewerbetreibende angemeldet, die sich wie folgt aufteilen:

816 in Naunhof
647 in Großpösna
334 in Parthenstein
325 in Belgershain