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Zutritt zum Rathaus nur mit Termin unter 3G-Regel

+++ Wichtig +++
Laut sächs. Corona Notverordnung unterliegen wir der 3-G-Pflicht für Behörden. D.h., es gilt für alle Besucher kommunaler Behörden die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Test- oder Genesenennachweises. Aus diesem Grunde müssen wir nun auch die Haupteingangstür schließen. Auf die o.g. Kontrolle wird schon bei der Terminvergabe am Telefon hingewiesen. Wir bitten alle Bürger und Bürgerinnen um Verständnis.

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass ALLE Ämter der Gemeindeverwaltung Borsdorf ab sofort wieder: ausschließlich mit Terminvergabe arbeiten!

Wir möchten darum bitten, sich vorrangig auf Telefon- bzw. Mailkontakte zu beschränken. Dennoch sind in Ausnahmefällen natürlich auch Vor-Ort-Termine möglich. Vielen Dank!

Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage unter der jeweiligen Dienstleistung.

Bitte beachten Sie auch, dass das Betreten des Rathauses ausschließlich mit medizinischer Schutzmaske bzw. FFP-2-Maske gestattet ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihre Bürgermeisterin
Birgit Kaden