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Illegale Abfallentsorgung und unerlaubtes Gassigehen über Felder

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  • Beitrags-Kategorie:Umwelt

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass das illegale Ablagern von Grünabfall oder Erdaushub kein Kavaliersdelikt und besonders bedenklich für die Natur ist, da Schadstoffe in den Abfällen vorhanden sein können, die die Umwelt belasten. Zudem ist es möglich, dass diese giftigen Stoffe in das Grundwasser sickern und Gewässer verschmutzen. Manchem Bürger scheint es nicht bewusst zu sein, dass es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt. In Sachsen kann dies mit bis zu 1.500 Euro laut Bußgeldkatalog geahndet werden. Gartenabfälle nimmt z.B. der Wertstoffhof im Beuchaer Gewerbegebiet, der von der KELL GmbH bewirtschaftet wird, kostengünstig entgegen. Die Öffnungszeiten können Sie der Abfallfibel entnehmen, welche jährlich allen Haushalten zugestellt wird oder auf der Webseite der KELL GmbH einsehen.

Häufig handelt es sich aber auch um illegal abgelagerten Müll wie Bau- und Renovierungsabfälle, Sperrmüllabfälle, Elektro- und Elektronikabfälle, Siedlungsabfälle sowie Schrott- und Reifenabfälle. Wir stellen auch fest, dass immer mehr gefährliche Abfälle wie z. B. Asbestplatten, Dachpappen, Farben und Lacke, Betriebsstoffe für Fahrzeuge sowie Gasflaschen etc. abgelagert werden. Diese Ablagerungen schaden letztlich nicht nur unserer Umwelt, sondern auch unserer Gesundheit.

Schwerpunkt von illegalen Ablagerungen ist im Gemeindegebiet der Wirtschaftsweg von Zweenfurth (Bahnübergang) nach Gerichshain. Insbesondere im Bereich der Bahnüberführung hinter der ehemaligen Kunstlederfabrik werden immer wieder z. T. große Mengen an widerrechtlichen Abfallablagerungen festgestellt. Auch die Stichstraße An den Äckern ist prädestiniert für Ablagerungen. Die Entsorgungslast durch Bauhof und Landkreis wird dabei faktisch auf dem Steuerzahler umgelegt. Im Gewerbegebiet Panitzscher Straße ist zudem regelmäßig die Vermüllung der Straßenrandbereiche, insbesondere durch dort parkende Lkw-Fahrer festzustellen. Das zusätzliche Aufstellen von Entsorgungstonnen durch den Bauhof führte dort leider nicht zu der gewünschten Reduzierung von abgelagerten Abfällen.

Aus diesem Grund wird das Ordnungsamt verstärkte Kontrollen im Bereich von schlechteinsehbaren Ablagerungsorten und auf Feldwegen durchführen.

Um den illegalen Müllablagerungen in unserem Gemeindegebiet, den Ortsteilen und der übrigen freien Landschaft ebenfalls entgegenzuwirken sind wir auch auf Ihre aktive Mithilfe angewiesen. Die Gemeindeverwaltung Borsdorf nimmt gerne Ihre Hinweise zu illegalen Müllablagerungen sowie Verursachern entgegen. In der Anzeige sollten folgende Angaben enthalten sein:

  • Ort der illegal abgelagerten Entsorgung
  • Müllgegenstand
  • Hinweise auf den Verursacher und Tatzeitraum (falls bekannt)
  • Persönliche Daten des Anzeigenden mit der Bereitschaft als Zeuge aufzutreten

Ihre Beobachtungen können Sie gerne per E-Mail an gemeinde@borsdorf.de richten.

Unsere Sachbearbeiter nehmen Ihre Beobachtungen auch gerne telefonisch unter der Telefonnummer 034291-41430 entgegen.

Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie von ungenutzten Grundflächen zum Zwecke der Erholung ist grundsätzlich gestattet. Dies trifft aber nicht auf Wiesen, die als Weide oder zur Gewinnung von Heu genutzt werden, sowie Ackerflächen während der Nutzzeit zu. Deshalb hat der Hundebesitzer kein Recht, diese Flächen zu Freizeitzwecken mit seinem Hund zu betreten. Bitte beachten Sie, dass das Betreten landwirtschaftlicher Nutzflächen in der Regel immer der Zustimmung des Eigentümers beziehungsweise des Bewirtschafters bedarf.

Illegaler Trampelpfad über ein Feld: hier Gassigehen mit Hund ist ausdrücklich nicht erlaubt!