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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Leipzig – Aufstallungspflicht in Risikogebieten

Aufgrund zweier Geflügelpestfälle im Landkreis Leipzig ist in Sachsen durch die örtlichen Veterinärämter eine risikoorientierte Stallpflicht für Geflügel anzuordnen. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVÄ) hat daher eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel (außer Laufvögeln) in Risikogebieten erlassen.