Als Reaktion auf unseren Artikel in der Novemberausgabe der Vor Ort gab es viele Anrufe von Bürgern, welche verunsichert waren, ob Grundsteuergebühren im Januar 2025 gezahlt werden müssen oder nicht.
Voraussichtlich im Januar 2025 wird der Gemeinderat die neuen Hebesätze für 2025 beschließen. Erst danach werden die neuen Grundsteuerbescheide für jedes Grundstück verschickt. Auf diesem Bescheid sind die Zahlungsfristen vermerkt, zu welchen die Grundsteuerbeträge zu überweisen sind. Vor Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides ist keine Zahlung für das Jahr 2025 erforderlich.
Offene bzw. zurückliegende Beträge, welche durch Bescheide bis zum 31.12.2024 erhoben und festgesetzt worden, bleiben rechtskräftige Forderungen und sind zu begleichen bzw. werden durch das von Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat abgebucht.
Silke Kassner
Leiterin Finanzverwaltung