Allgemeines zur Abfallwirtschaft

Zusendung der Abfallgebührenbescheide 2023

Ca. 80.000 Abfallgebührenbescheide zur Jahresendabrechnung 2022 und Vorausberechnung 2023 werden in der 8. Kalenderwoche an alle Grundstückseigentümer und Gewerbe versandt.

Erfahrungsgemäß ist die telefonische Erreichbarkeit der Gebührensachbearbeiter in den ersten Wochen nach dem Zugang der Bescheide nur sehr eingeschränkt. Deshalb bitten wir vorerst von telefonischen Nachfragen abzusehen. Für die Bearbeitung von Rückfragen und Anliegen stehen die Gebührensachbearbeiter der KELL GmbH selbstverständlich per Post, E-Mail und Fax zur Verfügung. Die entsprechenden Kontakte sind auf dem Gebührenbescheid zu finden.

Versandende der Informationsbroschüre zur Abfallwirtschaft 2023

Der Versand der Informationsbroschüre zur Abfallwirtschaft 2023 im Landkreis Leipzig ist nun beendet.

Auf der Suche nach den Entsorgungsterminen?

Die Entsorgungstermine sind nicht nur in der Informationsbroschüre zu finden, sondern auch online abrufbar: Auf der Website www.kell-gmbh.de kann ein personalisierter Abfallkalender für das ganze Jahr heruntergeladen werden, die Termine können in den digitalen Kalender exportiert werden und einfach über die Website angezeigt werden. Mit der Abfall App Landkreis Leipzig kann man sich zudem an die Entsorgungstermine erinnern lassen.

Wird dennoch eine Informationsbroschüre benötigt, kann man das ganze Jahr über ein Exemplar an den 10 Wertstoffhöfen abholen. In den Städte- und Gemeindeverwaltungen liegen diese ebenfalls aus.

Schadstoffmobil ab März wieder unterwegs

Ab dem 01.03.2022 fährt das Schadstoffmobil wieder durch den Landkreis Leipzig. Der Tourenplan für das Schadstoffmobil ist auf der Website www.kell-gmbh.de, in der Abfall App Landkreis Leipzig und in der Informationsbroschüre zur Abfallwirtschaft 2023 zu finden.

Am Schadstoffmobil können Bürgerinnen und Bürger Schadstoffe (maximal 30 l) kostenlos abgeben. Dazu zählen unter anderen folgende Stoffe:

  • Desinfektions- und Reinigungsmittel
  • Laugen und Säuren
  • Altöl
  • flüssige Farbreste und Lacke
  • Lösungsmittel, Fleckenmittel
  • Altmedikamente
  • Pflanzenschutzmittel, Dünger
  • Entkalker
  • Fotochemikalien
  • Frostschutzmittel, Quecksilberthermometer
  • Hobbychemiekalien und Holzschutzmittel

Von Schadstoffen, die nicht fachgerecht entsorgt werden, geht ein ganz erhebliches Gefahrenpotenzial für Luft, Boden und Grundwasser sowie die Gesundheit aus. Diese Stoffe gehören auf keinen Fall in die Restabfalltonne oder in die Kanalisation.