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Aufgabe eines Punktes des amtlichen Raumbezugsfestpunktfeldes des Freistaates Sachsen

Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) bearbeitet auf der Grundlage des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 431), das amtliche Raumbezugsfestpunktfeld (ehemals Trigonometrisches Festpunktfeld).

In diesem Zusammenhang sind auf dem Gebiet der Gemeinde Borsdorf Raumbezugsfestpunkte (RBP, ehemals Trigonometrische Punkte) überprüft worden.

Dabei haben Mitarbeiter des GeoSN einen Punkt vom Flurstück 214 der Gemarkung Panitzsch dauerhaft entfernt.

Die Pflichten, die für den Eigentümer des Flurstücks und für Nutzungsberechtigte mit der Duldung des Festpunktes verbunden waren, sind damit entfallen.

Dresden, den 13. Januar 2021

Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)